Jetzt die Heizung sanieren!
Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn eingehen
2020 gilt als Wende in der staatlichen Förderung von Heizungsanlagen. Ab diesem Jahr gibt die Bundesrepublik kein Geld mehr für Ölbrennwertheizungen aus. Auch zu Gasbrennwertheizungen steuert sie nur etwas bei, wenn diese Heizungen mit erneuerbaren Energien verbunden werden. Stattdessen greift der Staat tief ins Steuersäckel, wenn es um die Bezuschussung regenerativer Energien geht. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschüsse für die klimafreundlichen Heizungsanlagen liegen zwischen 20 und 45 Prozent. Der höchste Fördersatz fließt beim Wechsel von Ölheizung auf Biomasse- oder Wärmepumpenanlage. Zehn Prozent weniger gibt es, wenn von Gas auf diese Technik umgestellt wird. Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn eingehen. Unser hauseigener Energie- und Zuschussberater unterstützt alle Kunden dabei, die geeignetste Heizungsanlage zu den besten Förderbedingungen zu finden.